Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt sucht Bewerberinnen und Bewerber als ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gera. Bewerbungen können ab sofort bis zum 16. Mai 2025eingereicht werden.
Interessierte können sich bei den gesellschaftlichen Einrichtungen und Organisationen bewerben und um Aufnahme auf die Vorschlagslisten bitten. Für Selbstbenennungen nimmt das Landratsamt Bewerbungen bis zum 16. Mai 2025 entgegen, gern auch per E-Mail. Diese Bewerbungen können direkt an das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Rechtsamt, Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld oder an die Mailadresse wahlen@kreis-slf.de gesendet werden.
Der Landkreis stellt zunächst eine Vorschlagsliste für die Neuwahlen der ehrenamtlichen Richter auf, die durch den Kreistag mit 2/3-Mehrheit bestätigt werden muss. Die Vorschlagslisten werden in der Regel durch politische Parteien, gesellschaftliche Einrichtungen und Organisationen erstellt.
Bei den Gerichten wählt sodann ein Wahlausschuss die erforderliche Anzahl der ehrenamtlichen Richter aus den Vorschlagslisten aus. Die Amtszeit beginnt mit der Wahl. Die Vorgeschlagenen werden durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichts vom Ausgang der Wahl unterrichtet.
Die Voraussetzungen für eine Wahl zum ehrenamtlichen Richter oder zur Richterin können im Amtsblatt 7/2025 des Landkreises vom 10. April 2025 oder auf der Internetseite des Landkreises in der Rubrik Amtliche Bekanntmachungen nachgelesen werden.
Die ehrenamtlichen Richter werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit.
Die Bewerbung muss Name, Geburtsname, Vornamen, Geburtsort, Geburtstag, Wohnanschrift und Beruf enthalten. Nach Eingang der Bewerbung wird den Interessenten ein Personalbogen und die Erklärung gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes zum Ausfüllen übersendet. Diese kann auch direkt unter www.kreis-slf.de -> Bürgerservice (https://www.kreis-slf.de/buergerservice/nachrichtenansicht/article/aufruf-zur-bewerbung-im-landkreis-saalfeld-rudolstadt-als-ehrenamtliche-richterin-oder-richter/) heruntergeladen werden. Diese Angaben werden zur Prüfung der Wahlvoraussetzungen und zur Übersendung an den Wahlausschuss benötigt.
Weitere Informationen gibt im Rechtsamt gerne Teresa Schneider unter Telefon 03671-8 23-6 90.