Staatsarchiv Rudolstadt
Schloss Heidecksburg
Landesarchiv Thüringen
Entstanden zu Beginn des 17. Jahrhunderts in Rudolstadt als Archivum commune, bildete ein Sammlungsbestand wichtiger Urkunden den Grundstock für ein gemeinschaftliches Archiv aller Linien des Hauses Schwarzburg. In den drei schwarzburgischen Residenzstädten Arnstadt, Rudolstadt und Sondershausen wurden darüber hinaus Regierungsarchive für die fürstlichen Haus- und Hofbehörden eingerichtet. Sie blieben bis in das 20. Jahrhundert nebeneinander bestehen, obwohl 1853 die Urkunden- und älteren Aktenbestände des Arnstädter Archivs nach Sondershausen verbracht worden waren. Bis zur Aufhebung der Monarchie existierten so neben dem in Rudolstadt eingerichteten Schwarzburgischen Gemeinsamen Archiv (Archivum commune) in Arnstadt das Fürstlich Schwarzburgische Regierungsarchiv, in Rudolstadt das Fürstliche Geheime Archiv und in Sondershausen das Fürstlich Schwarzburgische Landesarchiv.
Nach der Gründung des Landes Thüringen (1920) wurden ab 1923 die staatlichen Archive in Arnstadt, Rudolstadt und Sondershausen als Thüringische Staatsarchive fortgeführt. 1929 wurde das Arnstädter Staatsarchiv und 1952 auch das Sondershäuser Landesarchiv aufgehoben. Mit der Überführung der Archivbestände nach Rudolstadt fand der Konzentrationsprozess für ein schwarzburgisches Zentralarchiv in Rudolstadt seinen Abschluss. Die Staatsarchive wurden 1951 in Landesarchive umbenannt. In der Archivorganisation der DDR wurde das Landesarchiv Rudolstadt 1965 als Staatsarchiv für den Bezirk Gera verselbständigt. Nach der Neugründung des Freistaats firmierte es von 1991 bis 2016 als selbstständiges Thüringisches Staatsarchiv. Im Juli 2016 erfolgte die Umstrukturierung zu einer Abteilung des neu gebildeten Landesarchivs Thüringen mit einem Bestand von 11.400 Urkunden, 44.500 Karten und einer Laufzeit vom 11. bis 21. Jahrhundert.