Ab sofort können Bewohnerparkausweise im Bürgerservice der Stadt Rudolstadt beantragt werden. Die entsprechenden Formulare sind sowohl im Bürgerservice als auch online erhältlich.
Die Antragstellung über ein geplantes digitales Portal steht derzeit noch nicht zur Verfügung und muss daher wie in den vergangenen Jahren manuell per Formular durchgeführt werden. Eine Umstellung ist für das nächste Jahr vorgesehen.
Zur Beantragung im Bürgerservice sind der Personalausweis sowie der Fahrzeugschein erforderlich. Sollte der Antrag nicht vom Fahrzeughalter selbst gestellt werden, muss zusätzlich eine Vollmacht des Halters zur dauerhaften Überlassung des Fahrzeugs vorgelegt werden.
Bewohnerparkausweise können für folgende Parkzonen ausgestellt werden:
· August-Bebel-Straße / Kreuzstraße
· Große Allee / Schillerstraße
· Freiligrathstraße / Hinter der Mauer
· Brückengasse / Jettinastraße
· Burgstraße / Glockenstraße
· Am Gatter / Kirchgasse
· Am Saaldamm / Mauerstraße
· Unterm Hain
Der Parkausweis ist ausschließlich für den auf ihm festgelegten Parkbereich gültig. Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt laut der Bewohnerparkgebührenordnung (RuBewParkGebO) 90 Euro. Sollte mehr als ein Kennzeichen auf dem Parkausweis eingetragen werden, fallen ab dem zweiten Kennzeichen zusätzliche Kosten von 10 Euro pro Kennzeichen an.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare sind im Bürgerservice der Stadt oder online auf der Website von Rudolstadt erhältlich.