Das Sanierungsgebiet “Ortskern Schwarza” endet zum 31. Dezember 2026. Darüber hatte die Stadtverwaltung Rudolstadt bereits im Januar öffentlich informiert. Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet sollten daher geplante Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen zeitnah prüfen und mit der Stadt abstimmen.
Mit dem Ende des Sanierungsgebiets läuft auch die Möglichkeit aus, steuerliche Vergünstigungen gemäß § 7h Einkommensteuergesetz für bestimmte Maßnahmen an Gebäuden in Anspruch zu nehmen. Diese Vorteile können nur genutzt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bis zum Ende des Jahres 2026 erfüllt sind.
Erforderlich ist insbesondere der rechtzeitige Abschluss einer Modernisierungs- oder Instandsetzungsvereinbarung mit der Stadt Rudolstadt. Außerdem müssen die notwendigen Genehmigungen vorliegen. Dazu zählen zum Beispiel die sanierungsrechtliche Genehmigung oder eine Baugenehmigung. Wichtig ist zudem, dass mit den Bauarbeiten noch im Jahr 2026 begonnen wird.
Für Maßnahmen, die erst ab Januar 2027 begonnen oder vorbereitet werden, können die Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit dem Sanierungsgebiet nicht mehr genutzt werden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt allen Eigentümerinnen und Eigentümern im Sanierungsgebiet “Ortskern Schwarza”, geplante Vorhaben frühzeitig mit dem Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung, Bereich Stadtsanierung, abzustimmen. Rückfragen und Terminabsprachen sind per E-Mail an sanierung@rudolstadt.de oder telefonisch unter 03672 486 621 möglich.