30.04.2026

Erhöhte Vorsicht bei Brauchtumsfeuern und offenem Feuer

Stadt Rudolstadt weist wegen anhaltender Trockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr auf besondere Sorgfaltspflichten hin

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit weist die Stadt Rudolstadt auf die derzeit erhöhte Waldbrandgefahr hin. Im Landkreis gilt aktuell die Waldbrandgefahrenstufe 3, mit Tendenz zur Stufe 4. In Verbindung mit den bestehenden Windverhältnissen ist beim Umgang mit offenem Feuer besondere Vorsicht geboten. Das betrifft insbesondere Bereiche in der Nähe von Wäldern, Wiesen und trockener Vegetation.

Grundsätzlich sind offene Feuer nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung untersagt. Ausnahmen gelten nur für entsprechend genehmigte Feuer sowie für das Betreiben von Feuerschalen und sogenannten Schwedenfeuern im zulässigen Rahmen. Die Stadt Rudolstadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die aktuelle Lage ernst zu nehmen und auf offene Feuer möglichst zu verzichten, wenn die örtlichen Bedingungen dies erfordern.

Für bereits genehmigte Brauchtumsfeuer, darunter auch Maifeuer, gelten die in den Bescheiden festgelegten Auflagen uneingeschränkt. Diese sind zwingend einzuhalten. Dazu gehören unter anderem ausreichende Sicherheitsabstände, eine ständige Beaufsichtigung, geeignete Löschmittel vor Ort sowie die fortlaufende Beachtung der aktuellen Wetter- und Windverhältnisse.

Die Stadt appelliert an alle Veranstalterinnen und Veranstalter sowie an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen. Bereits Funkenflug oder unachtsamer Umgang mit Feuer können bei trockener Vegetation Brände auslösen. Wer ein genehmigtes Feuer durchführt, trägt die Verantwortung dafür, dass alle Auflagen vollständig eingehalten werden und keine Gefahr für Menschen, Tiere, Gebäude sowie Wald- und Wiesenflächen entsteht.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit