Mit der Einführung der Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell zum 1. Januar 2025 kam es in Thüringen zu Verschiebungen im Grundsteueraufkommen. Dabei wurden Nichtwohngrundstücke gegenüber Wohngrundstücken begünstigt, wodurch Wohnraum teilweise stärker belastet wurde. Um diese Verlagerungen des Steueraufkommens auszugleichen, verabschiedete der Thüringer Landtag im November 2025 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR).
Hierdurch werden die sogenannten Steuermesszahlen ab dem 1. Januar 2027 angepasst. Für Wohngrundstücke werden sie von 0,31 Promille auf 0,23 Promille abgesenkt, wodurch die Grundsteuerbelastung reduziert wird. Für Nichtwohngrundstücke werden die Steuermesszahlen entsprechend von 0,34 Promille auf 0,59 Promille angehoben.
Das Finanzamt berechnet auf Grundlage des bereits festgestellten Grundsteuerwertes einen neuen Grundsteuermessbetrag. Dazu wird der vorhandene Grundsteuerwert mit der neuen Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis wird in einem neuen Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Eine erneute Erklärungsabgabe durch die Grundstückseigentümer war hierfür nicht notwendig.
Für Grundstücke im Gebiet der Stadt Rudolstadt werden die angepassten Grundsteuermessbescheide für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2027 derzeit durch das Finanzamt Pößneck erstellt und in den kommenden Tagen an die Grundstückseigentümer versandt.
Der neue Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes dient anschließend als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer durch die Stadt Rudolstadt. Aus diesem Bescheid ergibt sich jedoch noch keine Zahlungsverpflichtung für die Grundstückseigentümer. Die entsprechenden Grundsteuerbescheide der Stadt Rudolstadt für die Grundsteuer B werden voraussichtlich im Januar 2027 erstellt und versandt. Erst damit ergibt sich die Zahlungspflicht zu den auf dem Bescheid festgelegten Terminen. Bis dahin gelten die aktuellen Grundsteuerbescheide mit ihren Zahlungsterminen fort.
Die Anpassung betrifft ausschließlich die Grundsteuer B. Hierzu zählen Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen, Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke.
Für unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) ergeben sich keine Änderungen. Die bisher festgesetzten Werte bleiben unverändert bestehen.
Bei Fragen zu den neuen Grundsteuermessbescheiden können sich Bürgerinnen und Bürger an das zuständige Finanzamt in Pößneck wenden. Fragen zur Höhe der Grundsteuer und zu den Grundsteuerbescheiden beantwortet die Stadt Rudolstadt.
