Der ZWA Saalfeld–Rudolstadt und die TEN werden in den Jahren 2025/2026 im Rahmen des Gemeinschaftsbauprojektes die Ver– und Entsorgungsleitungen neu verlegen.
Der ZWA erneuert die Trinkwasserleitungen, inkl. der Hausanschlüsse, in den Anliegerstraßen "Entleich" und "An der Teichwiese". Es erfolgt der Einbau einer neuen Trennkanalisation in beiden Straßen sowie in Teilabschnitten der "Altremdaer Straße".
Die TEN wird ein Niederspannungskabel, inkl. der Hausanschlüsse und ein Mittelspannungskabel sowie ein Leerrohrsystem im Bereich der Straße "Entleich" einbauen. Im Bauabschnitt "An der Teichwiese" ist der Einbau eines Niederspannungskabels, einschließlich der Hausanschlüsse vorgesehen.
Es erfolgt die Installation eines Straßenbeleuchtungssystems, inklusive Erdarbeiten im Auftrag der EnR bzw. der Stadt Rudolstadt. Außerdem ist der Einbau eines Speedpipe-Systems zur Breitbanderschließung im Trassenbereich vorgesehen.
Die Oberflächenwiederherstellungen in den Rohrgrabenbereichen der Straßen "Entleich" und "Altremdaer Straße" werden gemäß dem vorhandenen Bestand und den Vorgaben des Straßenbaulastträgers durchgeführt.
In der Anliegerstraße "An der Teichwiese" übernimmt die Stadt Rudolstadt die Wiederherstellung bzw. den Straßenbau der Restflächen außerhalb der Rohrgrabenbereiche, um eine durchgängige ebene und funktionsfähige Straßenoberfläche zu erhalten. Auch wird die Stadt Rudolstadt Entwässerungseinrichtungen in den Anliegerstraßen "Entleich" und "An der Teichweise" einbauen.
Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitte, den 2. und 3., unterteilt. Der erste Bauabschnitt wurde im Jahr 2024/2025 realisiert.
Laut aktueller Planung soll die gesamte Maßnahme zwischen Anfang September 2025 und Ende November 2026 umgesetzt werden.
Die Bauarbeiten in der "Altremdaer Straße" starten im Bereich des neuen Abwasserpumpwerkes. Im Anschluss daran werden die Straßen "Entleich" und "An den Teichwiesen" folgen.
Aufgrund der Trassenbreite können die Bauleistungen in den betroffenen Abschnitten nur durch abschnittsweise Straßensperrungen umgesetzt werden. Ein halbseitiger Ausbau der Straße mit einer Ampelregelung ist wegen der fehlenden Breite bautechnisch sowie aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht zu verantworten und würde zudem die Bauzeit erheblich verlängern.
Die Ausweisung einer Umleitungsstrecke wird durch eine entsprechende Beschilderung erfolgen.
Die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anlieger werden um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen gebeten.